9 Jul 2012 20:53
Re: EU-PSI-Richtlinie zur Nutzung von Daten aus öffentlichen Einrichtungen
Louise Rumpf <Louise.Rumpf@...>
Re: EU-PSI-Richtlinie zur Nutzung von Daten aus öffentlichen Einrichtungen
2012-07-09 18:53:34 GMT
Re: EU-PSI-Richtlinie zur Nutzung von Daten aus öffentlichen Einrichtungen
2012-07-09 18:53:34 GMT
Liebe Liste, dies ist der - zugegebenermaßen etwas polemische - Versuch, meine Sprachlosigkeit über die DBV-Stellungnahme zu überwinden. Da sich hier mittlerweile einige Leute dazu zu Wort gemeldet habe, schließe ich mich mit copy&paste aus einem ursprünglich bei Google+ geposteten Beitrag an (dort würden ihn nämlich wieder nur die üblichen Verdächtigen lesen). Beste Grüße Louise Rumpf --------------------------- https://plus.google.com/u/0/112106557394814935278/posts/PToVFMuewMh Ich habe eben mit zunehmendem Gruseln die Stellungnahme des dbv zur PSI-Richtlinie gelesen. Die scheinen in einer ganz anderen Welt zu leben als ich - und die, in der ich lebe, gefällt mir deutlich besser. Ein paar Punkte (es ist letztendlich doch länger geworden, als ich ursprünglich geplant hatte): - War da nicht mal was mit dem DBV und der Berliner Erklärung? Ich kann mich nicht entsinnen, dass da nur von Metadaten die Rede war. - Katalogdaten als "kulturneutrale Informationen" ist WIE gemeint? - "Wir sehen eine ernsthafte Gefahr, dass Kulturgüter sonst in Zusammenhängen nachgenutzt würden, die ihrem ideellen Wert nicht entsprechen würden. Man muss sich beispielsweise den Gebrauch von theologischen Schriften zu irgendwelchen Dekorationszwecken vorstellen oder den möglichen Missbrauch von nationalsozialistischem Schriftgut zu gewerblichen Zwecken, um die Auswirkungen der geplanten Änderung abzuschätzen." Die lila Trennwände der (privat betriebenen) Stabi-Cafeteria in München zieren...genau, dunkellila Abbildungen von Handschriften. Ohne wissenschaftlichen Kontext, ausschließlich zu Dekozwecken. Praktisch und abwischbar. Aber der Untergang des Abendlandes findet ja vermutlich außerhalb der Bibliotheks-, Museums- und Archivgebäude statt. Zum Beispiel bei den Engelchen auf meiner Teedose. Wer mir diese geschenkt hat, hat damit die Arbeit der Gemäldegalerie Alter Meister aber sowas von mit Füßen getreten, das ist kaum auszuhalten. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schlimm es wäre, wenn theologische Texte von vor über tausend Jahren auf Stoffe gedruckt würden und Leute daraus Tragetaschen nähten. Warum denn nicht Leibniz auf der Kekspackung? (Mal ganz abgesehen davon, dass die Keksfirma das ja vielleicht gar nicht so toll findet, weil sich mit Handschriften relativ wenige Süßigkeitenesser hinter dem Ofen hervorholen lassen) Ganz grundlegend gefragt: Wer soll denn bestimmen, was "legitim" ist? Mit welchem Recht maßen sich das BibliothekarInnen an? Und der Markt für Nazi-Publikationen, auf den Bibliotheken dann quasi gezwungen würden? Sorry, das kann ich mir nicht vorstellen. Das ist außerdem eine andere Baustelle, die imho weniger mit Digitalisierung als mit strafrechtlichen Regelungen zu tun hat (bin aber keine Juristin). - Die UNESCO ist ja auch nicht ganz dumm. Als ob sie nicht um diese Richtlinie wüsste... - Letztendlich geht es doch um das kulturelle Erbe und nicht um den Ruf der es verwahrenden Institutionen, oder? - Ein ganz merkwürdiger Umgang mit dem Phänomen "Markt", bei dem es in erster Linie um Exklusivität zu gehen scheint. Wie geht denn der Auftrag, kulturelles Erbe für die Menschheit zur Verfügung zu stellen, mit "das darf aber ausschließlich der kommerzielle Partner X zu unseren Bedingungen, die je nach Institution komplett unterschiedlich sein können" zusammen? Aus gutem Grund werden die in Kooperationsprojekten (z.B. BSB-Google) digitalisierten Werke eben nicht nur einem kleinen Nutzerkreis zugänglich gemacht. Zudem: Solange Bibliotheken (und Archive und Museen) selbst große Digitalisierungsprojekte finanziell nicht stemmen können, ist das Argument "Es darf nicht jeder dürfen, der es gerne will und uns dafür bezahlt" geradezu zynisch. Weil ja in zehn, zwanzig, hundert Jahren jemand kommen könnte, dem man dann Exklusivrechte anbieten könnte? Da überschätzen Bibliotheken ihre "Verhandlungsposition" aber ganz gewaltig - aber das gibt es ja auch immer wieder, etwa die Idee, Katalogdaten verkaufen zu können... - "Wenn etwa der wissenschaftliche Leiter eines Hochschularchivs im Rahmen seiner Diensttätigkeit einen Aufsatz über eines „seiner“ Sammlungsobjekte verfasst, hätte er künftig kaum noch eine Möglichkeit, diesen Aufsatz in einem Fachjournal zu veröffentlichen. Nahezu alle wissenschaftlichen Verlage verlangen die Einräumung von Exklusivrechten bis zum Erlöschen der Urheberrechte." Gab es da nicht mal so eine...moment...wie hieß die noch... sogenannte "Open-Access-Bewegung"? War da nicht irgendwas mit alternativen Publikationsmodellen? Waren es nicht auch Bibliothekar*, die aufgrund steigender Zeitschriftenpreise von genau diesem konventionellen Verlagsmodell wegwollten? Das ist in der DBV-Welt anscheinend nicht vorgesehen, was man auch ganz deutlich an den nächsten Sätzen sieht: - "Die sehr weite Formulierung in Art. 3 Nr. 2 verkennt zudem, dass viele Kultureinrichtungen im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung gehalten sind, einen Teil ihres Budgets durch eigene Einnahmen zu decken. Beispielsweise betreiben einige Universitätsbibliotheken kommerzielle Hochschulverlage, in denen auch eigene Inhalte verlegt werden. Ohne exklusive Urheberrechte wären diese steuersparenden Aktivitäten gefährdet." Sparsame Haushaltsführung, eigene Einnahmen. So weit, so gut. Wenn ich das richtig überblicke, sind die zwei "großen" Einnahmequellen für Bibliotheken Mahngebühren (vor allem bei ÖBs) und Dokumentlieferung (fast nur bei zentralen Fachbibliotheken für kommerzielle Nutzer). Es ist nicht die Aufgabe von Bibliotheken, sich vollständig selbst zu finanzieren, und die Finanzierung durch Hochschulverlage stand, soweit ich weiß, auch noch nie im Raum. Die allermeisten Hochschulverlage wurden gegründet, um die Publikationen der Wissenschaftler* der Institution zu verbreiten und nicht, um ihnen möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen (was die logische Konsequenz in dieser Parallelwelt wäre). Gerade Hochschulverlage sind bei diesem... wie hieß es noch mal gleich... "Open Access" sehr engagiert und mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Urheber all seine abgebbaren Rechte auf Lebenszeit und darüber hinaus an einen Hochschulverlag transferieren musste. Die haben nämlich kapiert, dass es um Verbreitung von Wissen geht und nicht um möglicherweise ziemlich marginale Einnahmequellen. - Die Forderung zu Gebührenpflichten finde ich in Anbetracht der aktuellen Praxis [etwas schizophren] schwer nachvollziehbar. Im Moment kann man digitalisieren, weil die Nachfrage gering ist und deswegen nicht kostendeckende Preise "gerade noch ok" sind - wenn "zu viele" Leute was digitalisiert haben wollten und man das nicht kostendeckend machen kann, müsste man a) mehr Geld bekommen oder b) rechtfertigen (was dann ja im Gegensatz zur aktuellen Benevolenter-Besitzer-Situation auch ginge!), dass es hier einen Marktpreis gibt, der bei X liegt und bezahlt werden muss. Na und? Ist doch allemal besser als (zumindest für Außenstehende) willkürliche und von Institution zu Institution unterschiedliche Preise. (Und nicht vergessen: Es darf nicht jeder daherkommen und etwas digitalisiert haben wollen!). Damit bin ich auch schon beim betriebswirtschaftlichen Part und beim nächsten Punkt, der - Offenlegung von Kalkulationen: Wäre doch kein Beinbruch, wenn man elementare Kostenrechnung beherrscht, was ja doch meistens irgendjemand tut. Schließlich haben Bibliotheken im Vergleich zu vielen Unternehmen, die das auch hinkriege, eine ziemlich einfache Kostenstruktur. Gerade bei Digitalisierungsvorhaben kann man - aber natürlich nur, wenn man möchte - die Kosten pro wasauchimmer eigentlich ganz gut festmachen (und wenn jemand anders besser digitalisiert: so what?!). Ein Markt, auf dem die Preise nicht bekannt sind, kann nämlich, wenn ich mich an mein erstes Semester erinnere, auch nicht wirklich funktionieren - aber das sieht der DBV anscheinend anders, der meint, mit einer Offenlegung von Kalkulationen und einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz bei der Digitalisierung käme es zu einem "Außerkraftsetzen kaufmännischer Grundregeln für die Einrichtungen". - Welche "kulturellen, religiösen, wissenschaftlichen oder historischen Auswirkungen" berücksichtigt die EU-Kommission denn im Gegensatz zum DBV nicht? - Sprache. Begriffe so verwenden, wie es üblich ist. Die allermeisten Metadaten entstehen z.B. nicht "im öffentlichen Raum". Ich weiß wirklich nicht, was ich damit anfangen soll. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? ---------------------------------------------------------------- Louise Rumpf Bibliotheksreferendarin UB Bamberg /BSB München <at> darisan -- -- http://www.inetbib.de
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