Louise Rumpf | 9 Jul 2012 20:53
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Re: EU-PSI-Richtlinie zur Nutzung von Daten aus öffentlichen Einrichtungen

Liebe Liste,

dies ist der - zugegebenermaßen etwas polemische - Versuch, meine Sprachlosigkeit über die
DBV-Stellungnahme zu überwinden. Da sich hier mittlerweile einige Leute dazu zu Wort gemeldet habe,
schließe ich mich mit copy&paste aus einem ursprünglich bei Google+ geposteten Beitrag an (dort
würden ihn nämlich wieder nur die üblichen Verdächtigen lesen).

Beste Grüße
Louise Rumpf

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https://plus.google.com/u/0/112106557394814935278/posts/PToVFMuewMh

Ich habe eben mit zunehmendem Gruseln die Stellungnahme des dbv zur PSI-Richtlinie gelesen. Die scheinen
in einer ganz anderen Welt zu leben als ich - und die, in der ich lebe, gefällt mir deutlich besser. Ein paar
Punkte (es ist letztendlich doch länger geworden, als ich ursprünglich geplant hatte):

- War da nicht mal was mit dem DBV und der Berliner Erklärung? Ich kann mich nicht entsinnen, dass da nur von
Metadaten die Rede war.

- Katalogdaten als "kulturneutrale Informationen" ist WIE gemeint?

- "Wir sehen eine ernsthafte Gefahr, dass Kulturgüter sonst in Zusammenhängen nachgenutzt würden,
die ihrem ideellen Wert nicht entsprechen würden. Man muss sich beispielsweise den Gebrauch von
theologischen Schriften zu irgendwelchen Dekorationszwecken vorstellen oder den möglichen
Missbrauch von nationalsozialistischem Schriftgut zu gewerblichen Zwecken, um die Auswirkungen der
geplanten Änderung abzuschätzen."
Die lila Trennwände der (privat betriebenen) Stabi-Cafeteria in München zieren...genau, dunkellila
Abbildungen von Handschriften. Ohne wissenschaftlichen Kontext, ausschließlich zu Dekozwecken.
Praktisch und abwischbar. Aber der Untergang des Abendlandes findet ja vermutlich außerhalb der
Bibliotheks-, Museums- und Archivgebäude statt. Zum Beispiel bei den Engelchen auf meiner Teedose.
Wer mir diese geschenkt hat, hat damit die Arbeit der Gemäldegalerie Alter Meister aber sowas von mit
Füßen getreten, das ist kaum auszuhalten. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie schlimm es wäre, wenn
theologische Texte von vor über tausend Jahren auf Stoffe gedruckt würden und Leute daraus
Tragetaschen nähten.
Warum denn nicht Leibniz auf der Kekspackung? (Mal ganz abgesehen davon, dass die Keksfirma das ja
vielleicht gar nicht so toll findet, weil sich mit Handschriften relativ wenige Süßigkeitenesser
hinter dem Ofen hervorholen lassen)
Ganz grundlegend gefragt: Wer soll denn bestimmen, was "legitim" ist? Mit welchem Recht maßen sich das
BibliothekarInnen an?
Und der Markt für Nazi-Publikationen, auf den Bibliotheken dann quasi gezwungen würden? Sorry, das
kann ich mir nicht vorstellen. Das ist außerdem eine andere Baustelle, die imho weniger mit
Digitalisierung als mit strafrechtlichen Regelungen zu tun hat (bin aber keine Juristin).

- Die UNESCO ist ja auch nicht ganz dumm. Als ob sie nicht um diese Richtlinie wüsste...

- Letztendlich geht es doch um das kulturelle Erbe und nicht um den Ruf der es verwahrenden Institutionen, oder?

- Ein ganz merkwürdiger Umgang mit dem Phänomen "Markt", bei dem es in erster Linie um Exklusivität zu
gehen scheint. Wie geht denn der Auftrag, kulturelles Erbe für die Menschheit zur Verfügung zu
stellen, mit "das darf aber ausschließlich der kommerzielle Partner X zu unseren Bedingungen, die je
nach Institution komplett unterschiedlich sein können" zusammen? Aus gutem Grund werden die in
Kooperationsprojekten (z.B. BSB-Google) digitalisierten Werke eben nicht nur einem kleinen
Nutzerkreis zugänglich gemacht. Zudem: Solange Bibliotheken (und Archive und Museen) selbst große
Digitalisierungsprojekte finanziell nicht stemmen können, ist das Argument "Es darf nicht jeder
dürfen, der es gerne will und uns dafür bezahlt" geradezu zynisch. Weil ja in zehn, zwanzig, hundert
Jahren jemand kommen könnte, dem man dann Exklusivrechte anbieten könnte? Da überschätzen
Bibliotheken ihre "Verhandlungsposition" aber ganz gewaltig - aber das gibt es ja auch immer wieder,
etwa die Idee, Katalogdaten verkaufen zu können...

- "Wenn etwa der wissenschaftliche Leiter eines Hochschularchivs im Rahmen seiner Diensttätigkeit
einen Aufsatz über eines „seiner“ Sammlungsobjekte verfasst, hätte er künftig kaum noch eine
Möglichkeit, diesen Aufsatz in einem Fachjournal zu veröffentlichen. Nahezu alle
wissenschaftlichen Verlage verlangen die Einräumung von Exklusivrechten bis zum Erlöschen der Urheberrechte."
Gab es da nicht mal so eine...moment...wie hieß die noch... sogenannte "Open-Access-Bewegung"? War da
nicht irgendwas mit alternativen Publikationsmodellen? Waren es nicht auch Bibliothekar*, die
aufgrund steigender Zeitschriftenpreise von genau diesem konventionellen Verlagsmodell
wegwollten? Das ist in der DBV-Welt anscheinend nicht vorgesehen, was man auch ganz deutlich an den
nächsten Sätzen sieht:

- "Die sehr weite Formulierung in Art. 3 Nr. 2 verkennt zudem, dass viele Kultureinrichtungen im Sinne
einer sparsamen Haushaltsführung gehalten sind, einen Teil ihres Budgets durch eigene Einnahmen zu
decken. Beispielsweise betreiben einige Universitätsbibliotheken kommerzielle
Hochschulverlage, in denen auch eigene Inhalte verlegt werden. Ohne exklusive Urheberrechte wären
diese steuersparenden Aktivitäten gefährdet."
Sparsame Haushaltsführung, eigene Einnahmen. So weit, so gut. Wenn ich das richtig überblicke, sind
die zwei "großen" Einnahmequellen für Bibliotheken Mahngebühren (vor allem bei ÖBs) und
Dokumentlieferung (fast nur bei zentralen Fachbibliotheken für kommerzielle Nutzer). Es ist nicht
die Aufgabe von Bibliotheken, sich vollständig selbst zu finanzieren, und die Finanzierung durch
Hochschulverlage stand, soweit ich weiß, auch noch nie im Raum. Die allermeisten Hochschulverlage
wurden gegründet, um die Publikationen der Wissenschaftler* der Institution zu verbreiten und nicht,
um ihnen möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen (was die logische Konsequenz in dieser
Parallelwelt wäre). Gerade Hochschulverlage sind bei diesem... wie hieß es noch mal gleich... "Open
Access" sehr engagiert und mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Urheber all seine abgebbaren Rechte auf
Lebenszeit und darüber hinaus an einen Hochschulverlag transferieren musste. Die haben nämlich
kapiert, dass es um Verbreitung von Wissen geht und nicht um möglicherweise ziemlich marginale Einnahmequellen.

- Die Forderung zu Gebührenpflichten finde ich in Anbetracht der aktuellen Praxis [etwas schizophren]
schwer nachvollziehbar. Im Moment kann man digitalisieren, weil die Nachfrage gering ist und  deswegen
nicht kostendeckende Preise "gerade noch ok" sind - wenn "zu viele" Leute was digitalisiert haben
wollten und man das nicht kostendeckend machen kann, müsste man a) mehr Geld bekommen oder b)
rechtfertigen (was dann ja im Gegensatz zur aktuellen Benevolenter-Besitzer-Situation auch ginge!),
dass es hier einen Marktpreis gibt, der bei X liegt und bezahlt werden muss. Na und? Ist doch allemal besser
als (zumindest für Außenstehende) willkürliche und von Institution zu Institution
unterschiedliche Preise. (Und nicht vergessen: Es darf nicht jeder daherkommen und etwas
digitalisiert haben wollen!). Damit bin ich auch schon beim betriebswirtschaftlichen Part und beim
nächsten Punkt, der

- Offenlegung von Kalkulationen: Wäre doch kein Beinbruch, wenn man elementare Kostenrechnung
beherrscht, was ja doch meistens irgendjemand tut. Schließlich haben Bibliotheken im Vergleich zu
vielen Unternehmen, die das auch hinkriege, eine ziemlich einfache Kostenstruktur. Gerade bei
Digitalisierungsvorhaben kann man - aber natürlich nur, wenn man möchte - die Kosten pro wasauchimmer
eigentlich ganz gut festmachen (und wenn jemand anders besser digitalisiert: so what?!). Ein Markt, auf
dem die Preise nicht bekannt sind, kann nämlich, wenn ich mich an mein erstes Semester erinnere, auch
nicht wirklich funktionieren - aber das sieht der DBV anscheinend anders, der meint, mit einer
Offenlegung von Kalkulationen und einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz bei der Digitalisierung
käme es zu einem "Außerkraftsetzen kaufmännischer Grundregeln für die Einrichtungen".

- Welche "kulturellen, religiösen, wissenschaftlichen oder historischen Auswirkungen"
berücksichtigt die EU-Kommission denn im Gegensatz zum DBV nicht?

- Sprache. Begriffe so verwenden, wie es üblich ist. Die allermeisten Metadaten entstehen z.B. nicht "im
öffentlichen Raum".

Ich weiß wirklich nicht, was ich damit anfangen soll. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

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Louise Rumpf
Bibliotheksreferendarin UB Bamberg /BSB München
 <at> darisan

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