19 Feb 17:04
Antwort der DBV-Vorsitzenden auf Offenen Brief: Gemeinsame Stellungnahme
Hier zu Ihrer Information das Antwortschreiben der DBV-Vorsitzenden Mit besten Grüßen, Barbara Schleihagen P.S. Die "2005" in der URL aller Dokumente auf der DBV Website hat in der Tat nichts zu bedeuten, außer dass das Layout in 2005 komplett überarbeitet wurde. In den nächsten Wochen werden wir dies ändern lassen. Deutscher Bibliotheksverband e.V. Geschäftsführerin Strasse des 17. Juni 114 10623 Berlin Tel: 030/39 00 14 80 Fax: 030/39 00 14 84 www.bibliotheksverband.de ------------------------------------------------------------- An Herrn Dr. Griebel, Herrn Dugall, Herrn Korwitz, Herrn Dr. Lossau Herrn Dr. Schnelling und Herrn Rosemann 19.02.2007 Gemeinsame Stellungnahme des DBV und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zum 2. Korb der Novellierung des Urheberrechts Antwort der DBV-Vorsitzenden auf Ihren Offenen Brief vom 16. 02.2007 Sehr geehrte Herren, der DBV-Vorstand bedauert außerordentlich, dass Sie als namhafte Vertreter des Subito e.V. Ihre Kritik an der gemeinsamen Stellungnahme des DBV und des Börsenvereins zu den §§ 52b und 53a Reg.E. zum Anlass nehmen, Ihr Vertrauen in Ihren Verband in Frage zu stellen. Es ist mir deshalb ein großes Bedürfnis, mich Ihrer Kritik zu stellen. Der DBV ist berufen die Interessen seiner Mitglieder mit Blick auf die Entwicklung des gesamten Bibliothekswesens in Deutschland und auch im internationalen Kontext zu vertreten. Bei seiner Interessenvertretung ist er an die allgemeinen Gesetze, seine Satzung und im konkreten Fall auch an die vorhandenen EU-rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie die EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft darstellt, gebunden. Lassen Sie mich bitte vorbemerken, dass Ihre Kritik an der Stellungnahme sehr pauschal ist, und Sie keine Alternativen, die sich mit dem EU-Recht als vereinbar zeigen, aufzeigen. So sehr wir auch Ihre Auffassung teilen, dass bereits der Gesetzentwurf nur in unzureichender Weise geeignet ist, einer modernen Informationsversorgung für Bildung und Wissenschaft Rechnung zu tragen, sind bei der Durchsetzung unserer Interessen gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die gegenwärtige Rechtslage ist dadurch geprägt, dass gemäß Art. 6 Abs. 4, insb. letzter Abschnitt der Richtlinie, ein Eingriff durch Schranken in den Online-Markt den Mitgliedsstaaten nicht gestattet ist. Demnach hat das BMJ in § 53a, letzter Halbsatz, Reg.E. den elektronischen Kopienversand ersatzlos untersagt, wenn auf dem freien Markt pay-per-view angeboten werden. Mit dieser Maßgabe, dies steht unstrittig fest, wäre der elektronische Kopienversand, wie ihn die Bibliotheken im Subito e.V. überwiegend leisten, nur noch durch Verhandlung von Lizenzen mit den entsprechenden Verlagen zu Marktpreisen aufrechtzuerhalten. Mit Sicherheit hätten die marktführenden Verlage einer Erweiterung des Lizenzvertrages Subito Ausland auch für das Inland angeboten. Zu diesem ist jedoch kritisch anzumerken, dass hier der Verlag den Marktpreis, d.h. die Lizenzgebühr exklusiv bestimmen kann. Wir waren uns alle im Klaren darüber, dass dieser Vertrag präjudizierende Wirkung haben wird. Wir alle haben aber auch gehofft, dass wir eine politische Mehrheit mobilisieren werden, die im deutschen Urheberrecht dem Vorrang des Vertrages zu freien Marktbedingungen Einhalt gebietet. Nach Aufforderung des BMBF an den DBV zur Verhandlung von Kompromissen, die zugleich die berechtigten Interessen der Wissenschaftsverlage Rechnung tragen sollen, wurden uns die Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen, erneut aufgezeigt. In den Verhandlungen zur gemeinsamen Stellungnahme musste es also vorrangig darum gehen, das gesetzliche Verbot einer elektronischen Lieferung von Dokumenten per Mail durch Bibliotheken abzuändern, wenn ein Verlag elektronische Angebote auf dem Markt offeriert, und dabei auch die Beweislast zugunsten von Bibliotheken umzukehren. Dies ist nun Bestandteil der Stellungnahme. Subito Bibliotheken können nach der Stellungnahme aus gedruckten Zeitungen und Zeitschriften per Post, Fax und auch als grafische Datei (PDF/Faksimile) Dokumente liefern. Soweit der Verlag ein elektronisches Angebot vorhält, tritt anstelle des geplanten gesetzlichen Verbots, nunmehr eine Zwangslizenz, d.h. das Recht der Bibliothek, recherchierbare elektronische Volltexte zu liefern, und der Verlag ist verpflichtet, dies zu angemessenen Bedingungen zu lizenzieren. Zu den angemessenen Bedingungen gehört eine angemessene Lizenzgebühr, die sich zwischen einer verwertungsgesellschaftlichen Vergütung und dem Marktpreis bewegt, also niedriger als der Marktpreis ist. Die Stellungnahme bildet also letztendlich nichts anderes ab, als der bereits von Subito e.V. vereinbarte Rahmenvertrag Ausland beinhaltet, wobei die Konditionen günstiger ausfallen. Hinzu ist sogar getreten, dass die Beweislast umgekehrt werden konnte, d.h. nicht die Bibliothek den Nachweis erbringen muss, dass ein elektronisches Verlagsangebot nicht vorliegt, sondern die Verlage diesen Nachweis in einer zentralen Datenbank führen müssen. Gegenwärtig wird vom BMJ noch geprüft, ob eine Zwangslizenz tatsächlich günstig für die Bibliotheksseite ist, oder lediglich das Festschreiben von angemessenen Bedingungen für einen Lizenzvertrag. Ihre vehemente Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, auch deshalb nicht, weil ein Vertreter des Subito e.V. Vorstandes in die Verhandlungen mit dem Börsenverein involviert war und so auch die Gelegenheit bestand, Ihre Vorstellungen in die Stellungnahme einfließen lassen zu können. Sie waren damit jederzeit über den Fortgang der Verhandlungen informiert und ich hätte es sehr begrüßt, wenn Sie das Gespräch mit dem DBV-Vorstand gesucht hätten. Insbesondere nehme ich mit großer Überraschung zur Kenntnis, welche negativen Erfahrungen Subito e.V. mittlerweile hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen mit Verlagen machen musste. Diese wichtige Information war den DBV-Vertretern nicht bekannt. Dessen ungeachtet bin ich gesprächsbereit und würde mich freuen, wenn wir gemeinsam in einem Gespräch Ihre konkreten Vorstellungen erörtern könnten. Mit freundlichen Grüßen, Prof. Dr. Claudia Lux Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV) e.V. -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: inetbib-bounces@... [mailto:inetbib-bounces@...] Im Auftrag von Lindsey Fairhurst Gesendet: Freitag, 16. Februar 2007 16:17 An: inetbib@... Betreff: [InetBib] (Inetbib) Offener Brief: Gemeinsame Stellungnahme d. dbvu. d. B?rsenvereins *Liebe Liste, im Auftrag sende ich Ihnen diese Mail z.K. Mit freundlichen Gruessen lindsey fairhurst * ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Offener Brief der BSB München, der UB Frankfurt, der ZBMed Köln, der NSUB Göttingen, der ULB Halle sowie der TIB Hannover an die Vorsitzende des DBV, Frau Dr. Lux An die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Frau Dr. Claudia Lux Zentral- und Landesbibliothek Berlin Blücherplatz 1 10961 Berlin Gemeinsame Stellungnahme des dbv und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zum 2. Korb der Novellierung des Urheberrechts: Sehr geehrte Frau Lux, Die Unterzeichner dieses offenen Briefes haben mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich unser Verband mit dem Börsenverein auf ein gemeinsames Positionspapier verständigt hat, welches den Interessen von Wissenschaft, Forschung und ihren Dienstleistern, den wissenschaftlichen Bibliotheken großen Schaden zufügt. In diesem Papier bekennt sich der dbv im Ergebnis dazu, alle Formen der bisher bewährten und hochgeschätzten Dokumentlieferung den wirtschaftlichen Interessen einiger Verleger zu unterwerfen. Offensichtlich ist es so, dass dem Ziel, eine Politik des guten Miteinanders zwischen Verlegern und Bibliotheken zu demonstrieren, fundamentale Interessen der wissenschaftlichen Bibliotheken und ihrer Nutzer geopfert wurden. Gerade die Bibliotheken stellen nun einmal in ihrem Handeln und ihren Dienstleistungen das einzig relevante Gegengewicht zu der kleinen, aber mächtigen Gruppe großer, profitorientierter Verlage dar, indem sie sich ausschließlich an den Interessen von Lehre und Forschung, von Wissenschaft und Bildung ausrichten. Mit dem jetzt vorgelegten gemeinsamen Papier werden diese Positionen in unnötiger Weise aufgegeben. Gerade auch die in subito zusammengeschlossenen Lieferbibliotheken, die zudem allesamt Mitglied des dbv sind, haben inzwischen leidvoll erfahren können, was es bedeutet, sich mit Verlagen auf vertragliche Vereinbarungen einzulassen. Jede getroffene Übereinkunft wird sofort wieder in Frage gestellt, permanent werden neue Forderungen nachgeschoben und anstelle eines fairen Miteinanders steht im Vordergrund die Instrumentalisierung der Bibliotheken für ausschließlich kommerzielle Interessen der Verlagswelt. Es kommt hinzu, dass die Umsetzung der erzielten Übereinkünfte für die Länder als Träger der allermeisten Hochschul-bibliotheken erhebliche Mehrkosten bringen würde. Wir möchten auch nicht verhehlen, dass sich die großen Forschungs- und Forschungsförder-institutionen unseres Landes über das Schreiben des dbv erschrocken, ja teilweise entsetzt gezeigt haben und in eigenständigen Reaktionen ihr Unverständnis über die Haltung unseres Verbandes kommunizieren werden. Wir, die Unterzeichner, erwarten von Ihnen zumindest, dass sie gegenüber dem Adressaten der gemeinsam mit dem Börsenverein erarbeiteten Stellungnahme kurzfristig kundtun, dass die Positionen des dbv von einem nicht unwesentlichen Teil seiner Mitglieder in dieser Form keinesfalls mitgetragen werden. Wir würden es im Interesse aller Bibliotheken sehr bedauern, wenn wir uns veranlasst sehen müssten, hinsichtlich unseres weiteren Verbleibens im dbv Konsequenzen zu ziehen. Mit vorzüglicher Hochachtung Gez. Dr. Rolf Griebel, Bayerische Staatsbibliothek München Berndt Dugall, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main Ulrich Korwitz, Deutsche Zentralbibliothek der Medizin, Köln Dr. Norbert Lossau, Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Dr. Heiner Schnelling, Universitäts- und Landesbibliothek Halle Uwe Rosemann, Technische Informationsbibliothek Hannover -- -- Lindsey Fairhurst Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg - Direktion - - IntFort- interne Fortbildung - Bockenheimer Landstrasse 134-138 D-60325 Frankfurt am Main Tel: ++ 49 (69) 798 39 231 Fax: ++49 (69) 798 39 062 Mail: l.fairhurst@... direktion@... UB-IntFort@...
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