6 Jul 15:00
"Digest" des Protokolls der Verhandlungen zum 2. Korb
Hallo, On Fri, 6 Jul 2007 11:30:04 +0200 "Karl Dietz" <karl.dz@...> wrote: > s.a. > > http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7055660_REF1,00.html > > ard.de zu den neuen dingen und vor allem ist auch das Protokoll ganz interessant: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/99i/16108j.zip Aussschnitte: Dr. Günter Krings (CDU/CSU): ---------------------------- »Allerdings ist auch klar: Der Gesetzgeber bleibt das Parlament. Das ist, wie ich finde, übrigens auch ein wichtiges Signal an alle Lobbyisten, die dieses Gesetzgebungsverfahren mit großem Interesse verfolgt haben.« (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: »Bis zum Schluss!«) Verwerter: »Eine Pauschalabgabe kann langfristig nicht die Lösung und die Antwort auf die Probleme sein. Jeder, der jetzt meint, sich auf den Regelungen zur Pauschalabgabe ausruhen zu können, muss wissen, dass auf lange Sicht jedenfalls kein Weg an digitalen Rechtemanagementsystemen und Ähnlichem vorbeigeht. Auf Dauer muss das Urheberrecht dafür sorgen, dass das geistige Eigentum seinen Gegenwert selbst erwirtschaften kann.« Auskunftsrecht der Verwerter: »Die Union plädiert hier für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums, also für mehr als nur einen Schutz auf dem Papier des Gesetzblattes. Das Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sollte uns zu denken geben. Sie haben nämlich einen wirksamen Auskunftsanspruch eingeführt, der dafür sorgen wird, dass der Rechteinhaber seine Rechte auch erfolgreich geltend machen kann.« Thema Privatkopie: »Auf einen einzigen Kauf eines Musikstücks im Internet kommen 14 illegale Downloads. Das hat wirtschaftliche Folgen. Die jährlichen Verluste gehen schon gegen eine halbe Milliarde Euro. Jeder zehnte Arbeitsplatz in dieser Branche ist seit 2003 verloren gegangen.« »Wichtig und gut - vielleicht nur nicht ausreichend - ist daher, dass wir jetzt in § 53 die Klarstellung vornehmen, dass ein Download aus offensichtlich illegalen Quellen keine zulässige Privatkopie ist.« »Ich bin sicher, dass der Gesetzgeber des Jahres 1965 sich Privatkopien in der heutigen Form so noch nicht vorgestellt hat - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Heute geht es eigentlich nicht mehr um Kopieren, sondern um Klonen - einfach, schnell, ohne Qualitätsverlust und billig. Deswegen müssen wir die verworrene Rechtslage auch in einem nächsten Korb klarer machen. Die heutige verworrene Rechtslage nutzt dem Dreisten, der die Grenze austestet. Der Ehrliche ist hier leider der Dumme. Deswegen sind in einem nächsten Korb - auch im Interesse der Verbraucher und ihrer Rechtssicherheit - klare Grenzziehungen notwendig. Lassen Sie mich hier drei Punkte nennen. Erstens. Kopie nur vom Original. Das ist eine sehr vernünftige und von uns seit längerem erhobene Forderung. Zweitens. Wir sollten uns die Begründung zum § 52 b des Gesetzentwurfes zum Vorbild nehmen und die Anzahl der zulässigen Privatkopien auf einen bestimmten Höchstwert begrenzen. Drittens. Vor allem sollten wir uns bemühen, das Problem der intelligenten Aufnahmetechniken relativ rasch in den Griff zu bekommen. Derzeit kann man mithilfe einer Software Tausende von Internetradiostationen abhören und auf diese Art und Weise sehr leicht und fast kostenlos so viele Musikstücke, wie man möchte, auf seinen eigenen Rechner herunterladen. Funktional ist das nichts anderes als eine illegale Musiktauschbörse. Dem müssen wir Einhalt gebieten.« Urheberrecht in der Wissenschaft: »Allerdings brauchen wir auch noch Aufklärungsarbeit - das hat das Gesetzgebungsverfahren gezeigt - in Richtung des Bereichs Wissenschaft und Bildung. Wie ich mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe, sehen einige Professoren das Urheberrecht offenbar eher als Bedrohung denn als Chance, obwohl gerade die Wissenschaftler von dem geistigen Eigentum und für das geistige Eigentum leben.« (Jörg Tauss [SPD]: »Aber das erkläre ich Ihnen einmal! Das machen wir in einem längeren Diskurs!«) »Genauso wenig, wie man erwarten kann, dass ein Privatmann ein Grundstück kostenlos für eine Universität zur Verfügung stellt, nur weil man dort einen wichtigen Hörsaal bauen will, wird man erwarten können, dass Urheber kostenlos ihr geistiges Eigentum für die Wissenschaft zur Verfügung stellen. Dieser Freibier-Mentalität müssen wir Einhalt gebieten.« (Beifall bei der CDU/CSU - Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD) »Faktum ist nun einmal, dass die meisten Wissenschaftler nicht nur auf der eigenen Homepage publizieren möchten, sondern auch bei einem Verlag. Deshalb kann wissenschaftsfreundliches Urheberrecht gar nichts anderes heißen als auch wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht. Nahezu die gesamte Wissenschaftslandschaft ist staatlich dominiert. Da tut ein privatrechtlich organisierter Tupfer ganz gut. Daher bin ich froh, dass wir - auch in Zusammenarbeit mit den Bildungspolitikern; an dieser Stelle haben wir uns aufeinander zu bewegt; das will ich ausdrücklich sagen - einen vernünftigen Ausgleich der Interessen gefunden haben. Damit verhindern wir eine schleichende Verstaatlichung der Wissenschaftsverlage. Das ist einer der größten Erfolge.« (Jörg Tauss [SPD]: »Na, na!«) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): ---------------------------- »In den letzten Jahren wurden an den Hochschulen über 4 Millionen lokale Netzwerke eingerichtet. Unibibliotheken wurden von jedem Arbeitsplatz auf dem Hochschulcampus virtuell zugänglich. Mit dem Zweiten Korb werden nun genau diese Investitionen in den Onlinezugriff zunichte gemacht. Das heißt, künftig müssen Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wieder in die Bibliothek wackeln. Das ist doch wohl kein Fortschritt. Die Linke sagt, dass das Wissen zu den Nutzern kommen muss, nicht umgekehrt. Schneller Wissenszugang ist immerhin das A und O einer modernen Informationsgesellschaft. Deshalb sind wir für eine - wohlgemerkt - campusweite Nutzung. Außerdem hinkt der Gesetzentwurf selbst den EU-Debatten hinterher. Anders als im Gesetzentwurf schlägt die EU-Kommission nämlich ein Open-Access-Modell vor. Das heißt: Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse dürfen nicht privatisiert werden; sie sollen frei zugänglich sein. Leser sind doch auch Steuerzahler und sollten als solche nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Genau das würde aber passieren, wenn sie das gewonnene Wissen allein in gekauften Zeitschriften und Büchern nachlesen könnten. Auch der Kopienversand durch öffentliche Bibliotheken ist aus unserer Sicht nicht ausreichend geregelt. Der Kopienversand für Schüler, Studierende und Forschende soll sich an den im Geschäftsverkehr geltenden Bedingungen orientieren. Das bedeutet doch ehrlich gesagt nichts anderes, als dass es zu einer Verteuerung des Wissenszugangs kommen wird. Wir wollen aber gerade nicht, dass es zusätzliche Preisbarrieren gibt und es zu einer Verteuerung des Wissens kommt.« (Zuruf von der CDU/CSU: »Also kein Urheberrecht!«) Jerzy Montag (B90/DIE GRÜNEN): ------------------------------ »Ich komme zum dritten Kritikpunkt. Er betrifft den elektronischen Kopienversand. Dies ist ebenfalls eine neue Schranke, und das ist gut und richtig so. Aber es hätte auch hier eines fairen Ausgleichs der Interessen beider Seiten bedurft. Es geht einerseits um das Interesse der Verlage - auch kleiner Wissenschaftsverlage -, andererseits um das Interesse der Studentinnen und Studenten, Kopien auf einem Wege zu erhalten, der ihren ökonomischen Umständen angemessen ist, so wie es heute in einem juristischen Graubereich schon lange stattfindet. Wir haben darum gekämpft und gerungen. Wir haben mit Ihnen darüber diskutiert, ob wir nicht auch soziale und bildungspolitische Aspekte in den Begriff der Angemessenheit implementieren können. Aber nein, Sie haben nur die wirtschaftlichen Aspekte angesprochen. Dazu sage ich Ihnen: Wenn in diesem Bereich Angemessenheit nur bedeutet, dass die Regelung für die Verlage angemessen ist, aber nicht für die Studentinnen und Studenten, dann bin ich eher dafür, dass das Verlagsprivileg fällt.« Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: »Ich erteile Kollegen Jörg Tauss das Wort, damit er an seinem Geburtstag unablässig reden darf.« (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Jörg Tauss (SPD): ----------------- »Was Bildung, Wissenschaft und Forschung angeht, glaube ich in der Tat, dass es hier ein paar Missverständnisse gibt. Lieber Kollege Krings, beim Thema Open Access geht es um die Frage, wie wir mit öffentlich geschaffenen Mitteln umgehen: Kann es sein, dass wir das Wissen in Bibliotheken schaffen, es anschließend an Verlage weitergeben und es dann für viel Geld zurückkaufen? Als ich diese Fragen einmal auf einer Buchmesse gestellt habe, wurde ich dort als Internetkommunist beschimpft. Das ist nicht der richtige Weg, um dieses Problem zu lösen. Kollege Krings, die deutsche UNESCO-Kommission hat zu diesem Thema ein Büchlein herausgegeben, in dem auch ein wichtiger Beitrag von mir enthalten ist. Lesen Sie doch einmal nach, was in diesem Buch zum Thema Open Access steht.« (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: »Eben haben Sie noch "Büchlein" gesagt! Was denn nun?«) »Das richtet sich nicht gegen die Verlage. Hier geht es allenfalls gegen die Verlage, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben und miserable Geschäftsmodelle aus der Vergangenheit haben.« (Zuruf von der CDU/CSU: »Darüber, bei wem das so ist, entscheiden Sie?«) »Die modernen Verlage wissen: Das ist eine Riesenchance, die wir durch das Urheberrecht allerdings nicht beeinträchtigen dürfen. Daher, Frau Ministerin, werden wir anregen, in einem Dritten Korb des Urheberrechts mit Blick auf Bildung und Wissenschaft erneut sorgfältig über das eine oder andere Problem nachzudenken.« Carsten Müller (CDU/CSU): ------------------------- »Wir werden dieser wichtigen Forderung mit dem heutigen Vorschlag und den entsprechenden Anträgen durchaus gerecht. An dieser Stelle sei mir erlaubt, anzumerken: "Wissenschaftsfreundlich" heißt nicht in erster Linie "wissenschaftsverlagsfreundlich".« (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: »So ist es!«) Wenn sich ein Vertreter eines Wissenschaftsverlages für den Urheber im materiellen Sinne hält, unterliegt er demselben Irrtum wie der Flugzeugführer, der sich für einen Vogel hält. Wir müssen also in erster Linie die Interessen der Urheber im materiellen Sinne wahren, und das ist uns in Teilen gelungen. (Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD] - Jörg Tauss [SPD]: »Bin ich hier der einzige Fan von Müller?«) »Die Große Koalition greift auf, dass Wissenschaft und Forschung neben einer nennenswerten finanziellen Ausstattung günstige Rahmenbedingungen brauchen. Ich möchte einige der aus bildungspolitischer Sicht wichtigen Ergebnisse darstellen: Der Kopienversand auf Bestellung ist jetzt zulässig, er ist kodifiziert und meines Erachtens gut verträglich geregelt. Der Kopienversand kann in dem Moment ohne Weiteres erfolgen, wenn ein Onlineangebot von Verlagen nicht offensichtlich und nicht zu angemessenen Konditionen zu erhalten ist. Das trägt den wesentlichen Forderungen Rechnung.« (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) »Darüber hinaus ist es uns gelungen, eine praktikable Regelung für elektronische Leseplätze in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen. Die Begründung zu lesen, sei jedem anempfohlen. Hier besteht nämlich nicht das Problem, das der Kollege Montag an die Wand gemalt hat. Unsere Lösung ist veritabel. In einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen werden die wichtigen Punkte aufgegriffen, die zur Lösung in einem Dritten Korb anstehen. Ich bin mir sicher, dass wir in einer vergleichbar kooperativen Zusammenarbeit mit den Rechtspolitikern auch hier zu guten Lösungen kommen werden.« (Beifall der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU] sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD]) »Wir sollten unseren Blick einmal über die Grenzen Deutschlands hinausschweifen lassen und uns anschauen, wie es zum Beispiel mit dem Crown Copyright in anderen Ländern funktioniert, damit öffentlich finanzierte Forschung und Erkenntnisse nicht wieder teuer mit Steuergeldern eingekauft werden müssen.« Dirk Manzewski (SPD): --------------------- »Bei Bildung und Forschung haben wir Zugeständnisse gemacht. Anders als bisher können in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven Bestände aus diesen Einrichtungen eingeschränkt an elektronischen Leseplätzen wiedergegeben werden. Frau Dr. Sitte, auch wenn das teilweise heute so vorgehalten wird, ist das nicht zulässig. Insoweit ist das eine Verbesserung. Zudem ermöglichen wir zur Veranschaulichung des Unterrichts und der wissenschaftlichen Forschung den elektronischen Kopienversand auf Bestellung, soweit die Verlage nicht offensichtlich und zu angemessenen Bedingungen ein entsprechendes Angebot selbst anbieten. Ich bin mir durchaus bewusst - das ist hier heute ja auch deutlich geworden -, dass für den Bereich Bildung und Forschung eine noch höhere Erwartungshaltung bestand. Soweit es den Kopienversand betrifft, waren unsere Möglichkeiten aber durch die entsprechende europäische Richtlinie und durch während des Gesetzgebungsverfahrens geäußerte Bedenken der Europäischen Kommission stark eingeschränkt. Ich halte die Kritik, mit der ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht angemahnt wird, für nicht berechtigt. Ich kann zwar durchaus nachvollziehen, dass sich mancher Hochschulrektor oder -professor angesichts immer geringer werdender Zuweisungen mehr Freiräume bei der Nutzung des geistigen Eigentums gewünscht hätte. Seien wir aber doch einmal ganz ehrlich: Das eigentliche Problem in diesem Zusammenhang liegt doch klar auf der Hand und ist leider bislang noch nicht genannt worden. Es wird immer wieder propagiert, wie wichtig Bildung und Forschung sind - insbesondere die Bundesländer liefern sich hier geradezu einen Wettstreit -, doch kosten dürfen Bildungsinhalte offensichtlich nichts mehr. Die fehlende Finanzausstattung der Hochschulen durch die Länder kann doch nicht zulasten der Urheber gehen.« (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: »Sehr richtig!«) »Hier ist vorgetragen worden, dass es gegebenenfalls möglich wäre, etwas mit Lizenzverträgen zu machen. Auch das ist heute schon möglich. Natürlich kann sich eine Universität, wenn sie Geld in die Hand nimmt, eins a ausstatten. An dem Geld scheitert es aber eben. Ich finde, in einem Land wie Deutschland, das wie kein anderes auf die Köpfe seiner Menschen angewiesen ist, darf geistiges Eigentum nicht verscherbelt werden; denn wenn es sich nicht mehr lohnt, geistiges Eigentum zu publizieren und zu entwickeln, dann wird das letztendlich auch zulasten von Bildung und Forschung gehen.« (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP) Anlage zum Protokoll: Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Claudia Roth (Augsburg) und Britta Haßelmann (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Tagesordnungspunkt 7 a) Die vorliegende Novelle zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vernachlässigt immer noch in wesentlichen Punkten die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Urheberinnen und Urhebern. Das können wir trotz der wichtigen von uns durchgesetzten Verbesserungen im Bereich der Gerätevergütung nicht ignorieren. So fehlt immer noch ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie: Wer Werke rechtmäßig besitzt, muss auch Sicherheitskopien davon machen dürfen. Es ergibt keinen Sinn, dass Kopien von analogen Werken erlaubt sind, bei digitalen aber nicht, weil der Rechteverwerter durch die Anbringung von Kopierschutz de facto entscheidet, ob man Kopien anfertigen darf oder nicht. Ebenfalls fehlt eine Bagatellklausel. Wer für den privaten Gebrauch unerlaubt Kopien anfertigt, soll zwar zivilrechtlich belangt werden dürfen (Schadenersatz und Unterlassungerklärungen sind schon jetzt möglich); eine strafrechtliche Verfolgung ist aber unverhältnismäßig. Zudem sind die Staatsanwaltschaften ohnehin nicht in der Lage, jede private Urheberrechtsverletzung zu verfolgen. Weiterhin sind die Verlage gegenüber den Bibliotheken zu stark privilegiert. Demnach haben Verlage das alleinige Recht zum elektronischen Kopienversand, sofern sie die Bibliotheken über ihr Angebot in Kenntnis setzen und dieses angemessen ist. Das verhindert Innovation und ist wissenschaftsfeindlich, weil Verlage nicht motiviert werden, bessere Angebote als die Bibliotheken zu schaffen. Für Studierende und Promovierende wird es kaum bezahlbar sein, Verlagsangebote wahrzunehmen, die jetzt schon bei über 30 Dollar pro Aufsatz liegen. Mit einer Beschränkung des Versandes als ausschließlich grafische Datei wäre man den Interessen der Verlage angemessen entgegengekommen. Eine ähnliche Bremse für die Wissenschaft ist die Regelung zu den elektronischen Leseplätzen, die nur nach Zahl der Bestandsexemplare von Werken bereitgestellt werden dürfen. Außerdem können Leseplätze nicht in allen öffentlichen Bildungseinrichtungen angeboten werden, obwohl die EU-Richtlinie dieses zulässt und dies von anderen Ländern auch so umgesetzt wurde. Nicht zuletzt: Auch Filmschaffende haben Urheberrechte und müssen darüber verfügen können. Laut der Novelle sollen sie kein Widerrufsrecht bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten haben. Damit wird einer ganzen Gruppe von Künstlerinnen und Künstlern die legitime Mitbestimmung über ihre Werke verwehrt und sie wird gegenüber anderen Urhebern schlechtergestellt. Das ist nicht akzeptabel. Damit ein einzelner Urheber nicht ganze Neuverwertungen lahmlegen kann, enthält das Gesetz schon jetzt die Regelung, wonach die Urheber ihr Widerrufsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben sollen. Diese muss auch auf den Filmbereich übertragen werden. Wir haben bei der Abstimmung mit den Fachausschüssen mit "Nein" gestimmt, Änderungsanträge eingebracht und werden weiterhin für Verbesserungen in den genannten Bereichen eintreten. -hwh
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