RA Strunk | 18 Mar 2006 00:04
Picon

AW: Domain Begehrlichkeiten

natürlich braucht er das. sonst könnte p sich die ganzen antworten doch ohne
weiteres selbst geben und müßte hier keine fragen stellen... ;-)

<zitat> -----Ursprüngliche Nachricht-----
<zitat> Von: bounce-online-recht-5033181 <at> liste.akademie.de 
<zitat> [mailto:bounce-online-recht-5033181 <at> liste.akademie.de] 
<zitat> Im Auftrag von Michael Doepke
<zitat> Gesendet: Freitag, 17. März 2006 23:55
<zitat> An: Online-Recht
<zitat> Betreff: [online-recht] Domain Begehrlichkeiten
<zitat> 
<zitat> Person P hat Post von einem Anwalt bekommen.
<zitat> 
<zitat> P hat ungefähr 1998 für einen Gastwirt eine Domain 
<zitat> registriert und ihm zur Nutzung überlassen. Der 
<zitat> Domainname besteht aus dem Namen des bewirtschafteten 
<zitat> Gebäudes (eine bekannte Sehenswürdigkeit) und den Namen 
<zitat> der Stadt, in der das Gebäude steht, also z.B. 
<zitat> "Schlumpfhaus-Schlumpfhausen.de"
<zitat> 
<zitat> Im Oktober 2005 hat der Gastwirt aufgegeben und das 
<zitat> Gebäude wird nun von einem anderen Gastwirt 
<zitat> bewirtschaftet. Laut Anwaltsschreiben hat dieser nun 
<zitat> das "Erbbaurecht" (o.ä.) und besitzt Namensrechte 
<zitat> (nicht näher definiert).
<zitat> 
<zitat> In dem Schreiben fordert man P auf, bis zum 17.03., 
<zitat> 12:00 [1] die Domain zu löschen oder zu übertragen 
<zitat> sowie die Verlinkung mit der (neuen) Website des 
<zitat> ehemaligen Betreibers zu löschen.
<zitat> 
<zitat> P handele wettbewerbsrechtlich unzulässig und behindere 
<zitat> den neuen Gastwirt erheblich in der Ausübung seines Geschäftes.
<zitat> 
<zitat> Bei Aufrechterhalten der widerrechtlichen 
<zitat> Verhaltensweise von P würde die Kanzlei seinem Mandaten 
<zitat> raten, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, deren 
<zitat> Streitwert bei 300.000,- mit sicherlich angemessenen 
<zitat> Kosten in Höhe von drei tausend und noch was Euro liegen würde.
<zitat> 
<zitat> 
<zitat> Etwas verunsichert rief P also erstmal den Anwalt gegen 
<zitat> 11:40 an.
<zitat> 
<zitat> P administriert die Domain z.Zt. nicht und tatsächlich 
<zitat> ist die Domain zur Zeit mit nichts verlinkt, sogar 
<zitat> nicht mal zu erreichen (vermutlich im Nameserver 
<zitat> "totgeschaltet"). Der Anwalt meinte, das läge an einer 
<zitat> Abmahnung, die sie dem alten Gastwirt vor einiger Zeit 
<zitat> geschrieben haben. Auch räumte er ein, dass man von P 
<zitat> vermutlich keine Übertragung erwirken könne, aber wenn 
<zitat> P schriftlich einer Löschung zustimme, würden P keine 
<zitat> Kosten entstehen.
<zitat> Im weiteren Telefonat wurde P dann doch noch mit einer 
<zitat> Klage gedroht.
<zitat> 
<zitat> Zum Hintergrund: Die Domain wurde offenbar um 2000 von 
<zitat> dem alten Gastwirt mit der Zustimmung von P zu einem 
<zitat> nicht bekannten Provider per KK übertragen. Leider 
<zitat> wurde offenbar der admin-c nicht geändert, also steht P 
<zitat> noch drin. P kann die Domain z.Zt. technisch aber nicht 
<zitat> ändern, da die Zugangsdaten vermutlich beim alten 
<zitat> Gastwirt und/oder dessen Werbeagentur liegen und P 
<zitat> keinen Kontakt hat.
<zitat> 
<zitat> 
<zitat> Fragen, die sich mir aufdrängen:
<zitat> 
<zitat> Besteht für P Handlungsbedarf, obwohl es offenbar schon 
<zitat> länger keine Verlinkung mehr gibt und die Domain nicht 
<zitat> mal zu erreichen ist?
<zitat> 
<zitat> Macht es Sinn, die Domain wieder in die (technische) 
<zitat> Kontrolle von P zu bringen, um sie beispielsweise 
<zitat> nachhaltig auszuknipsen?
<zitat> 
<zitat> Behindert P den neuen Gastwirt erheblich, obwohl dieser 
<zitat> eine IMHO wesentlich eingängigere Domain 
<zitat> "Schlumpfhaus.com" betreibt, die auf das "Schlumpfhaus"
<zitat> in "Schlumpfhausen" hinweist?
<zitat> 
<zitat> Übrigens: P ist kein Gastwirt und steht nicht im 
<zitat> Wettbewerb mit dem neuen oder dem alten Gastwirt.
<zitat> 
<zitat> Wieso tauchen in dem Schreiben *nicht* die Worte 
<zitat> "Abmahnung" und "kostenbewehrte Unterlassungserklärung" auf?
<zitat> 
<zitat> 
<zitat> Der gut gemeinte und oft gehörte Rat: "P braucht einen 
<zitat> Anwalt, der sich damit auskennt" bringt mich zur Frage: 
<zitat> Braucht P das wirklich? Was kostet das? Hilft eine 
<zitat> Rechtschutzversicherung in so einem Fall? Und - wen 
<zitat> soll P fragen?
<zitat> 
<zitat> 
<zitat> Vielen Dank für die Zeit und Aufmerksamkeit + viele Grüße
<zitat> 
<zitat> MiDoe
<zitat> 
<zitat> 
<zitat> [1] Ja, ich habe von dem Brief erst gestern mündlich erfahren
<zitat>     Nein, ich habe den Brief leider nicht vorliegen.
<zitat> 
<zitat> --
<zitat> Michael Doepke - <http://www.papaliste.de/>
<zitat> MiDoe <at> gmx.de   - <http://www.MiDoe.de/>

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