18 Mar 2006 00:04
AW: Domain Begehrlichkeiten
RA Strunk <strunk <at> kielanwalt.de>
2006-03-17 23:04:36 GMT
2006-03-17 23:04:36 GMT
natürlich braucht er das. sonst könnte p sich die ganzen antworten doch ohne weiteres selbst geben und müßte hier keine fragen stellen...<zitat> -----Ursprüngliche Nachricht----- <zitat> Von: bounce-online-recht-5033181 <at> liste.akademie.de <zitat> [mailto:bounce-online-recht-5033181 <at> liste.akademie.de] <zitat> Im Auftrag von Michael Doepke <zitat> Gesendet: Freitag, 17. März 2006 23:55 <zitat> An: Online-Recht <zitat> Betreff: [online-recht] Domain Begehrlichkeiten <zitat> <zitat> Person P hat Post von einem Anwalt bekommen. <zitat> <zitat> P hat ungefähr 1998 für einen Gastwirt eine Domain <zitat> registriert und ihm zur Nutzung überlassen. Der <zitat> Domainname besteht aus dem Namen des bewirtschafteten <zitat> Gebäudes (eine bekannte Sehenswürdigkeit) und den Namen <zitat> der Stadt, in der das Gebäude steht, also z.B. <zitat> "Schlumpfhaus-Schlumpfhausen.de" <zitat> <zitat> Im Oktober 2005 hat der Gastwirt aufgegeben und das <zitat> Gebäude wird nun von einem anderen Gastwirt <zitat> bewirtschaftet. Laut Anwaltsschreiben hat dieser nun <zitat> das "Erbbaurecht" (o.ä.) und besitzt Namensrechte <zitat> (nicht näher definiert). <zitat> <zitat> In dem Schreiben fordert man P auf, bis zum 17.03., <zitat> 12:00 [1] die Domain zu löschen oder zu übertragen <zitat> sowie die Verlinkung mit der (neuen) Website des <zitat> ehemaligen Betreibers zu löschen. <zitat> <zitat> P handele wettbewerbsrechtlich unzulässig und behindere <zitat> den neuen Gastwirt erheblich in der Ausübung seines Geschäftes. <zitat> <zitat> Bei Aufrechterhalten der widerrechtlichen <zitat> Verhaltensweise von P würde die Kanzlei seinem Mandaten <zitat> raten, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, deren <zitat> Streitwert bei 300.000,- mit sicherlich angemessenen <zitat> Kosten in Höhe von drei tausend und noch was Euro liegen würde. <zitat> <zitat> <zitat> Etwas verunsichert rief P also erstmal den Anwalt gegen <zitat> 11:40 an. <zitat> <zitat> P administriert die Domain z.Zt. nicht und tatsächlich <zitat> ist die Domain zur Zeit mit nichts verlinkt, sogar <zitat> nicht mal zu erreichen (vermutlich im Nameserver <zitat> "totgeschaltet"). Der Anwalt meinte, das läge an einer <zitat> Abmahnung, die sie dem alten Gastwirt vor einiger Zeit <zitat> geschrieben haben. Auch räumte er ein, dass man von P <zitat> vermutlich keine Übertragung erwirken könne, aber wenn <zitat> P schriftlich einer Löschung zustimme, würden P keine <zitat> Kosten entstehen. <zitat> Im weiteren Telefonat wurde P dann doch noch mit einer <zitat> Klage gedroht. <zitat> <zitat> Zum Hintergrund: Die Domain wurde offenbar um 2000 von <zitat> dem alten Gastwirt mit der Zustimmung von P zu einem <zitat> nicht bekannten Provider per KK übertragen. Leider <zitat> wurde offenbar der admin-c nicht geändert, also steht P <zitat> noch drin. P kann die Domain z.Zt. technisch aber nicht <zitat> ändern, da die Zugangsdaten vermutlich beim alten <zitat> Gastwirt und/oder dessen Werbeagentur liegen und P <zitat> keinen Kontakt hat. <zitat> <zitat> <zitat> Fragen, die sich mir aufdrängen: <zitat> <zitat> Besteht für P Handlungsbedarf, obwohl es offenbar schon <zitat> länger keine Verlinkung mehr gibt und die Domain nicht <zitat> mal zu erreichen ist? <zitat> <zitat> Macht es Sinn, die Domain wieder in die (technische) <zitat> Kontrolle von P zu bringen, um sie beispielsweise <zitat> nachhaltig auszuknipsen? <zitat> <zitat> Behindert P den neuen Gastwirt erheblich, obwohl dieser <zitat> eine IMHO wesentlich eingängigere Domain <zitat> "Schlumpfhaus.com" betreibt, die auf das "Schlumpfhaus" <zitat> in "Schlumpfhausen" hinweist? <zitat> <zitat> Übrigens: P ist kein Gastwirt und steht nicht im <zitat> Wettbewerb mit dem neuen oder dem alten Gastwirt. <zitat> <zitat> Wieso tauchen in dem Schreiben *nicht* die Worte <zitat> "Abmahnung" und "kostenbewehrte Unterlassungserklärung" auf? <zitat> <zitat> <zitat> Der gut gemeinte und oft gehörte Rat: "P braucht einen <zitat> Anwalt, der sich damit auskennt" bringt mich zur Frage: <zitat> Braucht P das wirklich? Was kostet das? Hilft eine <zitat> Rechtschutzversicherung in so einem Fall? Und - wen <zitat> soll P fragen? <zitat> <zitat> <zitat> Vielen Dank für die Zeit und Aufmerksamkeit + viele Grüße <zitat> <zitat> MiDoe <zitat> <zitat> <zitat> [1] Ja, ich habe von dem Brief erst gestern mündlich erfahren <zitat> Nein, ich habe den Brief leider nicht vorliegen. <zitat> <zitat> -- <zitat> Michael Doepke - <http://www.papaliste.de/> <zitat> MiDoe <at> gmx.de - <http://www.MiDoe.de/> -- Sie sind zur Zeit auf der Mailingliste online-recht <at> liste.akademie.de mit Ihrer Adresse: [gldo-online-recht <at> m.gmane.org] eingeschrieben. Wenn Sie sich austragen wollen, schicken Sie bitte einfach eine Email an mailto:leave-online-recht-5631219D <at> liste.akademie.de Für Fragen oder Hinweise an die Listen-Administration wenden Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse mailto:owner-online-recht <at> liste.akademie.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Mitgliedervorteile bei akademie.de nutzen! Mitglieder haben exklusiven Vollzugriff auf mehr als 40 Online-Kurse zu Business, Marketing, Internet, Programmierung - in drei Minuten anmelden und zwei Wochen kostenlos testen: http://www.akademie.de/mitglied-werden ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
<zitat> -----Ursprüngliche Nachricht-----
<zitat> Von: bounce-online-recht-5033181 <at> liste.akademie.de
<zitat> [mailto:bounce-online-recht-5033181 <at> liste.akademie.de]
<zitat> Im Auftrag von Michael Doepke
<zitat> Gesendet: Freitag, 17. März 2006 23:55
<zitat> An: Online-Recht
<zitat> Betreff: [online-recht] Domain Begehrlichkeiten
<zitat>
<zitat> Person P hat Post von einem Anwalt bekommen.
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<zitat> P hat ungefähr 1998 für einen Gastwirt eine Domain
<zitat> registriert und ihm zur Nutzung überlassen. Der
<zitat> Domainname besteht aus dem Namen des bewirtschafteten
<zitat> Gebäudes (eine bekannte Sehenswürdigkeit) und den Namen
<zitat> der Stadt, in der das Gebäude steht, also z.B.
<zitat> "Schlumpfhaus-Schlumpfhausen.de"
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<zitat> Im Oktober 2005 hat der Gastwirt aufgegeben und das
<zitat> Gebäude wird nun von einem anderen Gastwirt
<zitat> bewirtschaftet. Laut Anwaltsschreiben hat dieser nun
<zitat> das "Erbbaurecht" (o.ä.) und besitzt Namensrechte
<zitat> (nicht näher definiert).
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<zitat> In dem Schreiben fordert man P auf, bis zum 17.03.,
<zitat> 12:00 [1] die Domain zu löschen oder zu übertragen
<zitat> sowie die Verlinkung mit der (neuen) Website des
<zitat> ehemaligen Betreibers zu löschen.
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<zitat> P handele wettbewerbsrechtlich unzulässig und behindere
<zitat> den neuen Gastwirt erheblich in der Ausübung seines Geschäftes.
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<zitat> Bei Aufrechterhalten der widerrechtlichen
<zitat> Verhaltensweise von P würde die Kanzlei seinem Mandaten
<zitat> raten, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, deren
<zitat> Streitwert bei 300.000,- mit sicherlich angemessenen
<zitat> Kosten in Höhe von drei tausend und noch was Euro liegen würde.
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<zitat> Etwas verunsichert rief P also erstmal den Anwalt gegen
<zitat> 11:40 an.
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<zitat> P administriert die Domain z.Zt. nicht und tatsächlich
<zitat> ist die Domain zur Zeit mit nichts verlinkt, sogar
<zitat> nicht mal zu erreichen (vermutlich im Nameserver
<zitat> "totgeschaltet"). Der Anwalt meinte, das läge an einer
<zitat> Abmahnung, die sie dem alten Gastwirt vor einiger Zeit
<zitat> geschrieben haben. Auch räumte er ein, dass man von P
<zitat> vermutlich keine Übertragung erwirken könne, aber wenn
<zitat> P schriftlich einer Löschung zustimme, würden P keine
<zitat> Kosten entstehen.
<zitat> Im weiteren Telefonat wurde P dann doch noch mit einer
<zitat> Klage gedroht.
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<zitat> Zum Hintergrund: Die Domain wurde offenbar um 2000 von
<zitat> dem alten Gastwirt mit der Zustimmung von P zu einem
<zitat> nicht bekannten Provider per KK übertragen. Leider
<zitat> wurde offenbar der admin-c nicht geändert, also steht P
<zitat> noch drin. P kann die Domain z.Zt. technisch aber nicht
<zitat> ändern, da die Zugangsdaten vermutlich beim alten
<zitat> Gastwirt und/oder dessen Werbeagentur liegen und P
<zitat> keinen Kontakt hat.
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<zitat> Fragen, die sich mir aufdrängen:
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<zitat> Besteht für P Handlungsbedarf, obwohl es offenbar schon
<zitat> länger keine Verlinkung mehr gibt und die Domain nicht
<zitat> mal zu erreichen ist?
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<zitat> Macht es Sinn, die Domain wieder in die (technische)
<zitat> Kontrolle von P zu bringen, um sie beispielsweise
<zitat> nachhaltig auszuknipsen?
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<zitat> Behindert P den neuen Gastwirt erheblich, obwohl dieser
<zitat> eine IMHO wesentlich eingängigere Domain
<zitat> "Schlumpfhaus.com" betreibt, die auf das "Schlumpfhaus"
<zitat> in "Schlumpfhausen" hinweist?
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<zitat> Übrigens: P ist kein Gastwirt und steht nicht im
<zitat> Wettbewerb mit dem neuen oder dem alten Gastwirt.
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<zitat> Wieso tauchen in dem Schreiben *nicht* die Worte
<zitat> "Abmahnung" und "kostenbewehrte Unterlassungserklärung" auf?
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<zitat> Der gut gemeinte und oft gehörte Rat: "P braucht einen
<zitat> Anwalt, der sich damit auskennt" bringt mich zur Frage:
<zitat> Braucht P das wirklich? Was kostet das? Hilft eine
<zitat> Rechtschutzversicherung in so einem Fall? Und - wen
<zitat> soll P fragen?
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<zitat> Vielen Dank für die Zeit und Aufmerksamkeit + viele Grüße
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<zitat> MiDoe
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<zitat> [1] Ja, ich habe von dem Brief erst gestern mündlich erfahren
<zitat> Nein, ich habe den Brief leider nicht vorliegen.
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<zitat> Michael Doepke - <
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