Helmut Hullen | 2 Apr 2010 08:29
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Re: Private Laptops + Server auf grünen Interface

Hallo, Johannes,

Du meintest am 01.04.10:

> Welche Bestimmungen/Vorgaben bezüglich des Loggings der
> Benutzeraktionen gibt es? Wo kommen diese Vorgaben her? Gibt es die
> online (für mich) einzusehen?

Hinweis von Bernd Hohmann, in einer anderen Newsgroup:

Hilfreich ist der Beschluss der 293. Kultusministerkonferenz vom
22.02.2001, in dem ein Muster über eine "Nutzungsordnung der
Computereinrichtung an Schulen" beschrieben wurde und da finden wir im
Absatz "B. Regeln für jede Nutzung" den schönen Absatz

Datenschutz und Datensicherheit
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Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den
Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in
der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden
neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht
eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.

> Werden diese durchgesetzt/überprüft/sanktioniert? Und wenn ja, von
> wem?

Du wirst den Waffen-Erlass kennen: auch da gibt es keine speziellen  
Ausführungsbestimmungen. Wenn was schiefgeht, dann musst ggfs. Du dem  
netten Richter am Amtsgericht erklären müssen, dass Du Deine  
Dienstpflichten brav erfüllt hast. Und Unkenntnis oder auch nur  
Überforderung schützt vor Strafe nicht.

Viele Gruesse!
Helmut

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