mickey | 24 Nov 08:21

Fwd: [ak-vorrat] Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für unentgeltliche Dienste

FYI

-------- Original Message --------
Subject: [ak-vorrat] Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für
unentgeltliche Dienste
Date: Sun, 23 Nov 2008 18:59:31 +0100
From: "pab@..." <pab@...>
To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml@...>

Hallo,

bei Recherchen ist mir klar geworden, dass von der Pflicht zur 
Vorratsdatenspeicherung solche Angebote ausgenommen sind, die im 
Wesentlichen aus eigenen Mitteln des Anbieters finanziert werden und die 
auch nicht der Werbung für kostenpflichtige Leistungen dienen. Bietet 
beispielsweise eine Privatperson einen E-Mail-Dienst, einen öffentlichen 
WLAN-Internetzugang oder einen Tor-Server unentgeltlich an, den sie im 
Wesentlichen aus eigenen Mitteln und nicht aus Einnahmen der Nutzer oder 
von Werbekunden finanziert, so gilt die Vorratsdatenspeicherungspflicht 
nach § 113a TKG nicht. Diese Einschränkung war bisher unbekannt (auch 
mir :-), aber sie ergibt sich aus dem Gesetz.

Zu den Details siehe 
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/>

Gruß,
Patrick

_______________________________________________
WLANnews mailing list
WLANnews@...
Abonnement abbestellen? -> https://freifunk.net/mailman/listinfo/wlannews

Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten


Gmane